Ausfuhrbestimmungen & Fangbegrenzungen in Norwegen
Die Ausfuhrbestimmungen für Meeresfische:
Allgemein
Norwegen hat ab 2021 eine Ausfuhrquote mit damit verbundener Registrierung von touristischen Fischereibetrieben eingeführt. Alle Touristen, deren Reiseziel als touristischer Fischereibetrieb registriert ist, dürfen zweimal pro Kalenderjahr max. 18 Kg gefangenen Meeresfisch oder Fischprodukte (die AUsfuhr von klarem Fischfond, der aus den Karkassen gekocht wurde, zählt nicht mehr als Fischprodukt und ist somit zusätzlich zu den 18 kg erlaubt) ausführen. Anadrome Arten wie Lachs und andere Salmoniden (bspw. Meerforelle) sind kein Bestandteil der genannten Quote und dürfen somit zusätzlich ausgeführt werden. DIe 18 kg gelten für alle Personen, die selbst angeln. Also auch für Kinder, die nachvollziehbar selber in der Lage sind, zu fischen. Ein zusätzlicher Trophäenfisch ist nicht erlaubt, sondern Bestandteil der Ausfuhrquote. Als registrierter Fischereibetrieb ist der Eigentümer verpflichtet, die von seinen Touristen gefangenen Fische in Art und Menge den Behörden zu melden.
Meldepflicht der gefangenen Fische:
Ihr Reiseziel nutzt eine App, in der Sie Ihre Fänge täglich eintragen müssen. Entweder können Sie die Fänge auf Ihrem eigenen Smartphone eintragen oder vor Ort steht Ihnen ein Tablet zur Verfügung, welches sich beispielsweise im Filetierbereich befindet. Die Fänge werden je Boot registriert. Sind Sie als beispielsweise mit sechs Personen im Haus und haben zwei Boote gemietet, müssen die Fänge pro Boot eingetragen werden.
Es wird dringend angeraten sich an die aktuellen Ausfuhrquoten pro Person zu halten.
Folgende Arten sind vom Eigentümer meldepflichtig: Dorsch, Heilbutt, Seelachs, Steinbeißer und Rotbarsch. Auch zurück gesetzte meldepflichtige Arten sind anzumelden!
Weitere Informationen
- Touristen, die Sportfischerei von einem nicht registrierten Betrieb aus betreiben, dürfen keinen Fisch mehr ausführen!
- Diese o. g. Ausfuhrbestimmung betrifft nur die Ausfuhr von selbst gefangenen Meeresfischen.
- Sie können ergänzend noch Fisch von zertifizierten Betrieben zukaufen, dies betrifft z. B. Räucherlachs aus Räuchereien oder Frischfisch von Fischanlieferungsstellen. (Hier bitte unbedingt die Kaufquittung aufheben)
- Hierbei wichtig zu beachten:
- der maximale Warenwert darf NOK 6.000,- nicht überschreiten
- dringend den Kaufbeleg aufbewahren
- den zugekauften Fisch an der Grenze anmelden
- Berufsfischer haben im Normalfall keine Lizenz, Fisch an Privatpersonen zu verkaufen. Berufsfischer dürfen nur an Fischhändler oder Fischfabriken verkaufen!
- Süßwasserfische gelten nicht in die Quote von 18 kg.
- Durch die Regelungen des Fischereiministeriums in Norwegen ist es für die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch zwingend notwendig, dass Sie eine Rechnung/Bestätigung mit allen Namen der Mitreisenden sowie die offizielle Adresse des Vermieters mit Org.-Nr. bei sich führen. Die entsprechenden Rechnungen/Informationen mit Adresse und Org.-Nr. finden Sie stets in den Reiseunterlagen.
Bitte vergessen Sie diese Unterlagen in keinem Falle!
Heimtransport
- Wenn Sie Norwegen verlassen, müssen Sie den Fisch bei Ihrer Abreise selbst transportieren.
- Sie dürfen keinen Fisch für andere Personen transportieren, die nicht mit Ihnen reisen.
- Bitte fragen Sie beim Hauspartner/Eigentümer nach einer Mailbestätigung oder einem Ausdruck der in der App eingetragenen Fische, falls Sie in eine Kontrolle kommen!
- Sie dürfen maximal zweimal im Jahr Fisch exportieren.
- Die Quote umfasst Fisch und Fischprodukte wie z.B. Fischfilets oder ähnliches.
Fangbegrenzungen und Fangverbote in Norwegen:
Folgende Fischarten sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht befischt werden:
Blauleng, Hummer, Roter Thun, Blauflossenthun, Aal, Lippfisch (nur gewerbliche Fischerei), Heringshai, Dornhai, Seidenhai und Riesenhai (Brugde), Dorsch (im Oslofjord), Taschenkrebs. Seehasen sind in den Regionen Nordland, Troms und Finnmark ganzjährig geschützt.
Heilbutt (Atlantischer) (Hippoglossus hippoglossus)
Generell darf kein Heilbutt ab 2m Länge gelandet werden. Heilbutt ab 200cm muss unabhängig seines Zustandes zurückgesetzt werden!
Folgende Fischarten haben Schonzeiten und dürfen nur zu bestimmten Jahreszeiten befischt werden:
- Rotbarsch
Nördlich des 62° N darf Rotbarsch nur in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August befischt werden.
Ist ein Rotbarsch Beifang, darf dieser entnommen werden. Um weitere Fänge zu vermeiden, sollte der Spot gewechselt werden.
- Grönland-Heilbutt/schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)
Nördlich 62° N - Angelverbot vom 01.09.-30.04.
- Heilbutt (Atlantischer) (Hippoglossus hippoglossus)
Landesweites Angelverbot vom 20.12.-20.04.
Weitere Informationen
Fiskeridirektoratet
Pb. 185 Sentrum, 5804 Bergen
Tlf: 55 23 80 00
postmottak@fiskeridir.no
https://www.fiskeridir.no/
Stand 25.03.2025
Schonmaße beim Sportangeln für Touristen in Norwegen Stand 25.03.2025:
Fischart Deutsch/(Norwegisch) |
Gebiet |
Schonmaß |
Bemerkungen |
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Seeteufel (Breiflabb) |
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- |
Keine Angaben |
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Dorsch (Torsk) |
Nördlich 62° N Südlich 62° |
55 cm 40 cm |
Im Oslofjord, von Telemark bis zur Grenze zu Schweden innerhalb der Basislinie, ist es ganzjährig verboten, Kabeljau zu fischen. Innerhalb von 14 definierten Laichgebieten von Lindesnes entlang der Skagerrak-Küste, im Oslofjord und bis zur Grenze zu Schweden ist jegliche Fischerei während der Laichzeit auf Kabeljau vom 1. Januar bis 30. April verboten. |
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Flunder (Skrubbe) |
20 cm |
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Flügelbutt (Glassvar) |
25 cm |
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Glattbutt (Slettvar) |
30 cm |
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Hering (Sild) |
Skagerrak |
18 cm |
Die Grenze des Skagerraks ist wie folgt definiert: In Richtung Westen durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Lindesnes und Hanstholmen; In Richtung Süden durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Skagen und Tistlarna. |
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Hering - Nordseehering (Sild) |
20 cm |
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Hering - Norwegischer Hering (Sild) Laichend im Frühjahr |
25 cm |
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Heilbutt (Blåkveite) |
Nördlich 62° N |
45 cm |
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Heilbutt – Atlantischer (Kveite) |
84 cm |
Angelverbot landesweit vom Heilbutt ab 200cm muss unabhängig seines Zustandes zurück gesetzt werden! |
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Kaisergranat (Bokstavhummer) |
13 cm |
Zu messen von der Spitze des Kopfhorns bis zum äußersten Ende der mittleren Schwanzflosse. Das Schonmaß ist ebenfalls erfüllt, wenn der Abstand von hinteren Ende der Augenhöhle bis zum äußersten Ende des Rückenpanzers (Carapax), gemessen entlang der Mitte des Rückenpanzers, mind. 4 cm beträgt. |
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Kammmuschel – nördliche (Kamskjell) |
Bezirke Nordland, Troms und Finnmark |
6,5 cm |
Messvorgabe: Längste Länge vom Scharnierbereich bis zur gegenüberliegenden Schalenkante. |
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Kammmuschel - große Pilgermuschel (Kamskjell) lat. Pecten maximus |
10 cm |
Messvorgabe: Längste Länge der Schale. |
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Krabben (Karabbe) |
Ab schwedische Grenze bis einschl. Bezirk Rogaland |
11 cm |
Messvorgabe: größter Durchmesser des Panzers |
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Krabben (Karabbe) |
Nördlich des Bezirks Rogaland |
13 cm |
Messvorgabe: größter Durchmesser des Panzers |
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Rotbarsch (Uer) |
Nördlich 62° N |
32 cm |
Fangverbot 01.01.-31.05. & 01.09.-31.12. |
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Rotzunge (Mareflyndre) |
28 cm |
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Rotzunge – echte (Lomre) |
25 cm |
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Scharbe/Kliesche (Sandflyndre) |
23 cm |
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Schellfisch (Hyse) |
Nördlich 62° N Südich 62° N |
40 cm 32 cm |
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Scholle (Rødspette) |
Ausgenommen Skagerrak |
29 cm |
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Scholle (Rødspette) |
Skagerrak |
27 cm |
Die Grenze des Skagerraks ist wie folgt definiert: In Richtung Westen durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Lindesnes und Hanstholmen; In Richtung Süden durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Skagen und Tistlarna. |
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Seehecht (Lysing) |
30 cm |
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Seezunge (Tunge) |
24 cm |
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Steinbutt (Piggvar) | 30 cm | ||||
Wittling (Hvitting) | 32 cm |
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